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Auszug aus den Statuten
STATUTEN
des Vereines
„ÖSTERREICHISCHE LAGERGEMEINSCHAFT RAVENSBRÜCK UND
FREUNDINNEN“ EHEMALIGER HÄFTLINGE
UND HINTERBLIEBENER VON RAVENSBRÜCKER HÄFTLINGEN
UND FREUNDINNEN
(ÖSTERREICHISCHE LAGERGEMEINSCHAFT RAVENSBRÜCK)
§ 1 Name
des Vereins „Österreichische Lagergemeinschaft
Ravensbrück
und FreundInnen“
Der Verein führt den Namen: „Österreichische
Lagergemeinschaft Ravensbrück und FreundInnen“ ehemaliger
Häftlinge und Hinterbliebener nach Ravensbrücker
Häftlingen und FreundInnen (Österreichische
Lagergemeinschaft Ravensbrück) im Folgenden
kurz „Österreichische Lagergemeinschaft
Ravensbrück“ genannt.
§ 2 Sitz
des Vereines „Österreichische Lagergemeinschaft
Ravensbrück und FreundInnen“
Sitz der Lagergemeinschaft ist Wien. Die Tätigkeit
erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich.
§ 3 Zweck
der Lagergemeinschaft und Aufbringung der Mittel
- Zweck der Lagergemeinschaft ist es, die ehemaligen
Ravensbrücker Häftlinge (Hinterbliebene)
zu erfassen und ihre politischen Interessen
im Rahmen der bestehenden Gesetze zu vertreten,
weiters
- Überreste von Faschismus, Nazismus und
Großdeutschtum sowie Neonazismus und
Neofaschismus sowie Unterdrückung von
Menschlichkeit und Demokratie, gleich von wem
sie ausgehen mögen, zu bekämpfen,
weiters
- für die Unabhängigkeit, Freiheit,
Demokratie und Neutralität einzutreten
und alles zu tun, daß die zuständigen
Stellen in den gleichen Bestrebungen unterstützt
werden, weiters
- jederzeit der Propaganda für Kriegshetze
und Kriegsvorbereitungen, für Chauvinismus,
Religionshass, Rassismus, Antisemitismus, Frauenhass,
Antifeminismus, Sexismus und sonstige Formen
der gesellschaftlichen Ausgrenzung, Ausbeutung
und Diskriminierung in welcher Form auch immer,
mit allen zulässigen Mitteln entgegenzutreten,
weiters
- Wahrung und Weitertragen des Vermächtnisses
aller Verfolgten, die im Frauenkonzentrationslager
Ravensbrück inhaftiert waren, insbesondere
die Anerkennung der unterschiedlichen Verfolgungsgründe,
ihrer im Lager gelebten Solidarität, ihrer
politischen Maximen „Nie wieder Faschismus,
nie wieder Krieg“ und ihr Bestreben,
ihre Erfahrungen an zukünftige Generationen
weiterzugeben.
- Eintreten für Entschädigungen an
die Überlebenden des Frauenkonzentrationslagers
Ravensbrück und ihre Nachkommen für
ihnen zugefügte Schäden, weiters
- Internationale Zusammenarbeit mit Lagergemeinschaften
und deren Nachfolgeverbänden in anderen
Ländern, Entsendung von Delegationen,
Organisation von Gedenkfahrten, weiters
- Erforschung von und Stellungnahme zu der
Geschichte des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück
und der dort ehemals Inhaftierten, der Geschichte
der Verfolgung und des Widerstands von Frauen
im Nationalsozialismus sowie Erstellung von
Gutachten und Anregungen für Bundes- und
Ländergesetzgebung.
- Veranstaltungen aller Art, insbesondere von
Versammlungen und Tagungen, Herausgabe von
Zeitschriften und sonstigen Publikationen,
Websites, Videos und Filmen, Schaffung von
Archiven, Dokumentationen und Bibliotheken,
Organisation von Ausstellungen und Errichtung
von Gedenkstätten
Mitgestaltung der Gedenkstättenpolitik in
der Gedenkstätte Ravensbrück und in Österreich.
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